da ich kein jurist bin, kann ich nicht einschätzen, wie valide diese ausarbeitung ist. da es aber angeblich vom wissenschaftlichen dienst des deutschen bundestags kommt, könnte es ja richtig sein. müsste man mal die herkunft kontrollieren.
interessant hier finde ich die erläuterungen zu störerhaftung und haftung bei urheberrechtsverletzungen. das hätte ich mir anders vorgestellt, brachialer ..
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