@IreneMoews Bisher gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD nach den Maßstäben des Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig ist (und damit verboten werden könnte). Mit seiner Fragestellung, Methodik und Breite der Untersuchung schließt unser Gutachten daher wichtige Lücken in der Debatte um ein Verbot der AfD. Es bietet damit eine neue Grundlage für die gesellschaftliche und politische Debatte um ein Verbotsverfahren.