leider auch wieder bei spon, aber diesmal der fischer. also recht lesenswert. er weist in seiner einschĂ€tzung zu der "hĂ€ngt die grĂŒnen" affĂ€re der zwickauer staatsanwaltschaft darauf hin, mit welch unterschiedlichen maĂstĂ€ben bei solchen angeblich glasklaren vorgĂ€ngen die justizbehörden vorgehen:
Was eine »Gruppe der Bevölkerung« in diesem Sinn ist, darĂŒber gibt es unzĂ€hlige Gerichtsurteile, FachaufsĂ€tze und Meinungen. [...] Die Vorschrift soll den »Ăffentlichen Frieden« schĂŒtzen, womit nicht ein GefĂŒhl der Feierabend-Zufriedenheit gemeint ist, sondern das von Angst und Gewalt freie soziale Zusammenleben.
Sind nun »die GrĂŒnen« eine »Gruppe der Bevölkerung«? Die Staatsanwaltschaft Zwickau meinte im ersten und zweiten Anlauf: nein, denn vielleicht seien ja auch die (unbekannten) WĂ€hler oder die »Sympathisanten« der Partei gemeint. Von so viel rechtsstaatlicher Differenzierung und Vorsicht ist die Auslegungskunst von Staatsanwaltschaften nicht immer geprĂ€gt. Wie es halt so geht im Recht: Manche sagen so, manchen sagen anders. »Soldaten der Bundeswehr« wurden als Gruppe angesehen, auch »Katholiken«, »Richter und StaatsanwĂ€lte« oder »Behinderte«. Abgelehnt wurde das Merkmal zum Beispiel bei »Antifa-Brut« oder »Schalke-Fans«.
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thomasfischer https://www.spiegel.de/panorama/justiz/haengt-die-gruenen-plakate-oeffentliches-aergernis-gastbeitrag-von-thomas-fischer-a-8b714362-bafa-4791-ba0a-77c3136028cc