was immer man von indymedia.linksunten hält, wie man deren betreiber und mitirkende sieht, ob man ihnen zustimmt oder deren inhalte ablehnt, eines sollten journalisten bei dem verfahren nicht vergessen: die staatsanwaltschaft bedient sich des tricks mit dem vereinsrecht um den schutz der presse auszuhebeln. das ist wirklich eine bösartige methode, die, wenn sie denn funktioniert, von allen staatsanwaltschaften beliebig ausgeweitet werden kann. so drückt es der autor dieses übermedien-artikels abschließend aus:
Dem juristischen Taschenspielertrick, dasselbe über das äußerst vage Vereinsrecht zu erreichen, sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Riegel vorschieben. Und Medien, die ihre Angebote auch in Zukunft von Art. 5 GG geschützt wissen wollen, sollten sich dafür interessieren.
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rechtsstaat Das Verbot von "linksunten.indymedia" ist zweifelhafter denn je | ÜbermedienKeine kriminelle Vereinigung: Strafverfahren gegen die angeblichen Betreiber der linksradikalen Internet-Plattform wurden eingestellt. Doch die Seite bleibt verboten. Interessieren sich Medien noch für die Frage, ob hier die Pressefreiheit angegriffen wurde?