was immer man von indymedia.linksunten hĂ€lt, wie man deren betreiber und mitirkende sieht, ob man ihnen zustimmt oder deren inhalte ablehnt, eines sollten journalisten bei dem verfahren nicht vergessen: die staatsanwaltschaft bedient sich des tricks mit dem vereinsrecht um den schutz der presse auszuhebeln. das ist wirklich eine bösartige methode, die, wenn sie denn funktioniert, von allen staatsanwaltschaften beliebig ausgeweitet werden kann. so drĂŒckt es der autor dieses ĂŒbermedien-artikels abschlieĂend aus:
Dem juristischen Taschenspielertrick, dasselbe ĂŒber das Ă€uĂerst vage Vereinsrecht zu erreichen, sollte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Riegel vorschieben. Und Medien, die ihre Angebote auch in Zukunft von Art. 5 GG geschĂŒtzt wissen wollen, sollten sich dafĂŒr interessieren.
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rechtsstaat Das Verbot von "linksunten.indymedia" ist zweifelhafter denn je | Ăbermedien
Keine kriminelle Vereinigung: Strafverfahren gegen die angeblichen Betreiber der linksradikalen Internet-Plattform wurden eingestellt. Doch die Seite bleibt verboten. Interessieren sich Medien noch fĂŒr die Frage, ob hier die Pressefreiheit angegriffen wurde?