dass man demonstrationsrecht vor seuchenschutz stellt, könnte ich noch verstehen. aber die begründung, die hier im text genannt wird, klingt doch sehr abgehoben, realitätsvergessen:
Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle.
die veranstalter haben schon mal bewiesen, dass sie das hygienekonzept weder befolgen können, noch befolgen wollen. das beispiel für die nichteinhaltung ist die letzte nichteinhaltung. das gericht tut so, als habe es die verletzungen der hygieneregeln beim letzten mal nicht gegeben.
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