die bullerei macht wirklich alles, um möglichst schlecht dazustehen. das mit dem
recht am eigenen bild wurde ihnen gerichtlch wegformatiert, also kommt jetzt
Vertraulichkeit des Wortes.
Interessanterweise stellt das Gericht hier nur auf die Einwilligung des Kontrollierten ab und nicht auf die der Polizisten. Begründet wird dies mit dem Charakter der Polizeikontrolle. Hier gebe nur der Kontrollierte Informationen über sich preis, insbesondere seine Personalien, während die Polizisten lediglich „hinführende Fragen“ stellen.
bedeutet das, die polizei ist der meinung, ihre anweisungen an zivilisten seien "nicht öffentlich gesprochene worte". sie gelten also praktisch nicht? weil ja ohne zeugen sie nicht nachweisen können, was sie gesagt haben?
#
polizei #
pegizei #
fckafd