das ist doch schön. nur wer etwas zu verbergen hat, fürchtet die erkennbarkeit.
Die Kennzeichnungspflicht stärke die Bürgernähe und Transparenz der Polizeiarbeit, führte das Gericht aus. Zum anderen ermögliche sie eine leichtere Aufklärbarkeit bei illegalem Handeln von Polizistinnen und Polizisten. Diese Aufklärungsmöglichkeit war für die Verwaltungsrichter auch entscheidend dafür, die Kennzeichnungspflicht bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten, den sogenannten Hundertschaften, zu bestätigen. Durch eine mögliche Identifizierung der Beamten sei zudem gewährleistet, dass die Vielzahl rechtmäßig handelnder Beamter von Ermittlungen verschont bleibe.
wer nichts zu verbergen hat, muss sich doch auch nicht verstecken.
sehr gut und lange überfällig.
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übergriffe Bundesverwaltungsgericht: Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist rechtmäßigEin Namensschild oder eine Nummer greife zwar in die informationelle Selbstbestimmung von Polizisten ein. Aber: Es stärke auch Bürgernähe und Transparenz, so das Gericht.