was für ein humbug! dinge, die ich gekauft habe, darf ich natürlich weiter verkaufen. in diesem sinn ist eine ebook-datei ein "ding".
Es argumentierte, das Interesse der Rechteinhaber, angemessen vergütet zu werden, würde durch das fragliche Vorgehen deutlich stärker beeinträchtigt als im Fall gedruckter Bücher. Der Zustand digitaler Kopien werde durch den Gebrauch schließlich nicht schlechter. Auf dem Second-Hand-Markt seien sie folglich perfekter Ersatz für neue Exemplare.
man verkauft gelesene bücher nicht, weil sie in einem schlechten zustand sind, sondern weil man sie nicht mehr haben will. schon gelesen, brauche ich nicht mehr, verkaufen. der zustand ist unerheblich.
Das Gericht begründete das Urteil zudem damit, dass es nicht entscheidend sei, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zu einem Werk hätten. Vielmehr müsse ebenso berücksichtigt werden, wie viele Menschen ein Buch nacheinander lesen könnten. Diese Zahl sei im vorliegenden Fall erheblich.
mit dieser argumentation müssten sie dann auch bibliotheken verbieten. oder mietwagen.
ich kaufe mir einen gegenstand und darf über ihn verfügen, wie ich will, weil ich ihn besitze. den inhalt darf ich nicht weiter verbreiten, das ding selbst schon, also buch oder datei. das ist ein schwerer eingriff in das eigentumsrecht.
der eugh wäre ehrlicher gewesen, wenn er gesagt hätte, er glaube nicht, dass die erstkäufer alle kopien gelöscht haben. nur das müssten sie vermutlich dann erst mal belegen.
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piraterie EuGH-Urteil: Gelesene E-Books dürfen nicht weiterverkauft werdenDer EuGH hat den Handel mit gebrauchten E-Books untersagt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertet das Urteil als großen Erfolg.