Unabhängig von der Tatsache, dass es damals möglicherweise eine kleine Regulierungslücke gab: Wie moralisch verkommen muss man eigentlich sein um solche Geschäfte zu machen, wo der Einsatz des Mittels vollkommen klar ist? Zugegeben, man sollte die Frage nicht in einem Land, was zu den größten Waffenexporteuren der Welt zählt, stellen.
Nach Ansicht des Landgerichts lag eine derartige Lücke vor. Der relevante Passus des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes verwies zur Tatzeit noch auf eine nicht mehr gültige Fassung der EU-Antifolterverordnung. Grund dafür war eine verzögerte Textanpassung. Nach Ansicht des OLG spielt das aber keine Rolle, weil der Wille des Gesetzgebers zur Verhinderung des Exports von Chemikalien für Hinrichtungen im Gesetz ohnehin schon klar zum Ausdruck komme.
Niedersachsen: Firma exportiert Hinrichtungsmedikament – drei Mitarbeiter müssen vor GerichtPentobarbital wird für Hinrichtungen in den USA verwendet, der Export aus der EU ist deshalb reglementiert. Eine Firma in Niedersachsen hielt sich nicht daran – was für drei Mitarbeiter nun Folgen hat.