ich glaube, der artikel ist hinter einer paywall verborgen, deswegen werde ich hier mal ausschnitte befreien. es dreht sich um den mord in chemnitz, der von den nazis dort für ihre progromversuche ausgenutzt wurde. wenn das auch nur ansatzweise richtig ist, was in dem artikel steht, dann ist für den prozess schlimmstes zu befürchten. hier ein beispiel:
zur begründung des tatverdachts gegen die verdächtigen:
Aber woraus speist sich hier der dringende Tatverdacht? Laut Haftbefehl aus dem "Ergebnis der bisherigen Ermittlungen", gemeint sind die Ermittlungen in den Stunden nach der Tat. Die aber sind mehr als dürftig: [...] Schließlich sind es viertens "insbesondere d. Angaben d. Mitbeschuldigten", wie es im Haftbefehl heißt, die den dringenden Tatverdacht aus Sicht des Haftrichters begründen. Diese Angaben – oder auch nur inhaltliche Bruchstücke davon – werden aber gar nicht aufgeführt. Mal abgesehen davon, dass beide [Tatverdächtigen] bei der richterlichen Anhörung nicht anwaltlich vertreten waren, haben sie jedwede Tatbeteiligung stets abgestritten. Und sich auch nicht gegenseitig bezichtigt. Kurzum: Diese Angaben gab es schlicht nicht. Und der dringende Tatverdacht bleibt nebulös.
offenbar ist diese sachsenpolizei nur gut darin, vermeintlich linksradikale zu verfolgen, verdächtige sich in zellen selbst töten zu lassen und journalisten bei ihrer arbeit zu behindern.
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