in der kohl-sippe und deren anhĂ€ngern prĂŒgeln offenbar mittlerweile alle aufeinander ein. und die kohl-witwe hĂ€tte zwar geld geerbt, aber keinen urteilsspruch, wenn ich das richtig verstanden habe.
Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklĂ€rten die Richter fĂŒr zulĂ€ssig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prĂŒfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.
ich finde das recht passend. wichtig ist schlieĂlich nur, was hinten rauskommt!
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