das wurde mir gerade bei g+ in meinen stream gespült. das urteil halte ich für eine katastrophe. hiernach darf niemand mehr in museen dinge fotografieren und diese fotos dann ins netz stellen. die meisten sachen, die so in historischen museen oder kunstmuseen herumliegen und -stehen sind ja ziemlich alt, längst über die urheberrechtliche schutzzeit hinaus. man sollte also meinen, dass man solches zeug folglich fotografieren und diese fotografien veröffentlichen dürfe.
weit gefehlt! man darf keine fotos anderer leute (zb der museumsbetreiber) veröffentlichen, weil das deren urheberrecht verletzt. soweit ist es noch verständlich. aber dass man selber von den musealen dingen keine fotos machen und veröffentlichen darf, das ist furchtbar. die begründung hier ist nicht das urheberrecht, sondern die agb eines museums. beim fotografieverbot dürfe man weder fotos machen, noch diese irgendwie veröffentlichen.
Die Klägerin kann als Schadensersatz wegen der Vertragsverletzung des Beklagten gemäß § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Beklagte es unterlässt, die Bildaufnahmen durch Hochladen im Internet öffentlich zugänglich zu machen
damit wird aber in der praktischen anwendung das urheberrecht um millionen jahre verlängert. mit dieser bgh-begründung darf ich keine millionen jahre alten steine fotografieren und diese fotos ins netz stellen. ein hurrah auf die justiz!
endlich keine selbstgemachten bilder mehr der von in levallois-technik gefertigten steinabschlägen oder der prinzessinnengruppe von schadow.
ich würde zur belohnung das betreffende museum (
Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim) aus der wikipedia entfernen. nur um ganz sicher zu sein, dass man keine rechte dieses ladens verletzt.
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wikipedia BundesgerichtshofUrteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 104/17 - Museumsfotos Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen. Der Senat hat weiter entschieden, dass der Tr�...