das ist etwas, das mir nicht klar war, und offenbar auch etlichen medienschaffenden unbekannt ist: eine eidesststattliche Versicherung hat nur dann eine bedeutung
wenn sie gegenüber einer zuständigen Behörde in einem Verfahren abgegeben wird, das eine e.V. zur Glaubhaftmachung vorsieht.
und journalistinnen beim rbb sind keine zuständige behörde.
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bundestagswahl2025 "Hier zeigt sich das Dilemma: Die Journalist-inn-en des rbb glaubten offenbar an einen Mythos. Was Laien generell nicht wissen, Journalisten aber schon wissen müssten: Gegenüber Medien abgegeben hat eine „eidesstattliche Versicherung“ keinerlei strafrechtliche Bedeutung. „Eidesstattliche Versicherung“ klingt zwar gut, aber es begründet bzw. erhöht keineswegs die Strafbarkeit von Falschbehauptungen und deshalb erhöht es auch nicht deren Glaubhaftigkeit. "
https://www.strafrecht-und-kriminologie.de/?p=191