das wurde mir gerade bei g+ in meinen stream gespĂŒlt. das urteil halte ich fĂŒr eine katastrophe. hiernach darf niemand mehr in museen dinge fotografieren und diese fotos dann ins netz stellen. die meisten sachen, die so in historischen museen oder kunstmuseen herumliegen und -stehen sind ja ziemlich alt, lĂ€ngst ĂŒber die urheberrechtliche schutzzeit hinaus. man sollte also meinen, dass man solches zeug folglich fotografieren und diese fotografien veröffentlichen dĂŒrfe.
weit gefehlt! man darf keine fotos anderer leute (zb der museumsbetreiber) veröffentlichen, weil das deren urheberrecht verletzt. soweit ist es noch verstĂ€ndlich. aber dass man selber von den musealen dingen keine fotos machen und veröffentlichen darf, das ist furchtbar. die begrĂŒndung hier ist nicht das urheberrecht, sondern die agb eines museums. beim fotografieverbot dĂŒrfe man weder fotos machen, noch diese irgendwie veröffentlichen.
Die KlÀgerin kann als Schadensersatz wegen der Vertragsverletzung des Beklagten gemÀà § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Beklagte es unterlÀsst, die Bildaufnahmen durch Hochladen im Internet öffentlich zugÀnglich zu machen
damit wird aber in der praktischen anwendung das urheberrecht um millionen jahre verlĂ€ngert. mit dieser bgh-begrĂŒndung darf ich keine millionen jahre alten steine fotografieren und diese fotos ins netz stellen. ein hurrah auf die justiz!
endlich keine selbstgemachten bilder mehr der von in levallois-technik gefertigten steinabschlÀgen oder der prinzessinnengruppe von schadow.
ich wĂŒrde zur belohnung das betreffende museum (
Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim) aus der wikipedia entfernen. nur um ganz sicher zu sein, dass man keine rechte dieses ladens verletzt.
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wikipedia BundesgerichtshofUrteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 104/17 - Museumsfotos Der unter anderem fĂŒr das Urheberrecht zustĂ€ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) GemĂ€lden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmĂ€Ăig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genieĂen. Der Senat hat weiter entschieden, dass der Trïżœ...