ein biĂchen ĂŒberraschend, aber natĂŒrlich nicht verwunderlich:
die formelle begrĂŒndung fĂŒr die einrichtung der radwege war folgende :
Als Senatorin Regine GĂŒnther (GrĂŒne) die StraĂenmarkierungen in der Coronakrise veranlasste, gab sie als Grund an, in der Pandemie die systemrelevante MobilitĂ€t gewĂ€hrleisten zu wollen. Da ein GroĂteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, entschied sie die Einrichtung zusĂ€tzlicher Radinfrastruktur, indem an vielen Stellen dem Autoverkehr eine Spur weggenommen wurde.
wobei spon mal wieder unglaublich ĂŒbertreibt, ja regelrecht lĂŒgt:
an vielen Stellen dem Autoverkehr eine Spur weggenommen wurde
berlin hat etwas mehr als 5000 km straĂen, wenn das internet mich nicht tĂ€uscht. die pop-up-radwege sind ca 25 km lang. da kann keine rede sein, von
vielen Stellen, wie spon fabuliert.
die berliner gerichte denken erstinstanzlich eher wie spon und dass die einrichtung der radwege nichts mit verkehr zu tun habe:
Auch könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um "verkehrsbezogene ErwÀgungen" handle.
tja ...
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