ein bißchen überraschend, aber natürlich nicht verwunderlich:
die formelle begründung für die einrichtung der radwege war folgende :
Als Senatorin Regine Günther (Grüne) die Straßenmarkierungen in der Coronakrise veranlasste, gab sie als Grund an, in der Pandemie die systemrelevante Mobilität gewährleisten zu wollen. Da ein Großteil der Berliner kein Auto habe und der Mindestabstand in öffentlichen Verkehrsmitteln kaum einzuhalten sei, entschied sie die Einrichtung zusätzlicher Radinfrastruktur, indem an vielen Stellen dem Autoverkehr eine Spur weggenommen wurde.
wobei spon mal wieder unglaublich übertreibt, ja regelrecht lügt:
an vielen Stellen dem Autoverkehr eine Spur weggenommen wurde
berlin hat etwas mehr als 5000 km straßen, wenn das internet mich nicht täuscht. die pop-up-radwege sind ca 25 km lang. da kann keine rede sein, von
vielen Stellen, wie spon fabuliert.
die berliner gerichte denken erstinstanzlich eher wie spon und dass die einrichtung der radwege nichts mit verkehr zu tun habe:
Auch könne die Pandemie nicht zum Anlass der Anordnungen genommen werden, da es sich dabei nicht um "verkehrsbezogene Erwägungen" handle.
tja ...
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