das klingt ja voll brutal, diese bajuwarische regelung:
Die eigene Wohnung darf nur aus triftigen GrĂŒnden verlassen werden, dazu zĂ€hlen neben Bewegung, Arztbesuchen und der AusĂŒbung des Berufs auch der Besuch von Freundinnen und Freunden. Zwischen 21 und 5 Uhr sind die triftigen GrĂŒnde reduziert.
welche anderen grĂŒnde gibt es denn, weswegen man die wohnung verlĂ€sst die hier genannten?
alles inkompetente heuchler ...
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