Was ich bin ich froh dass dieses Mal der Kelch "Wahlhelfer" an mir vorbeigeht. Gleich vier Abstimmung gibt am 26.9 in Berlin:
- Die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin
- Die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung und
- Volksentscheid "Deutsche Wohnen & co enteignen"
Das ist ein Alptraum, sowohl bei der Auszählung als auch bei der Zulassung - nicht alle Wähler sind für alle vier Wahlen jeweils zugelassen, was ein weiteren erhöhten Aufwand mit sich zieht.
Was mich aber
richtig verwundert hat, ist der Volksentscheid. Und zwar konkret dieses hier (es geht bei dem Volksentscheid um die Enteignung großer Wohnungsunternehmen):
Zahlung einer Entschädigung deutlich unter Verkehrswert an die betroffenen Wohnungsunternehmen
Ja glaubt denn jemand
ernsthaft, dass sowas verfassungsgemäß sein könnte (gesetzt den Fall dass der Entscheid angekommen wird)? Natürlich ist eine Enteignung per se nicht verfassungswidrig, aber eine Enteignung ohne ausreichende Entschädigung halte ich nicht für verfassungskonform. Demzufolge halte ich den ganzen Zirkus um den Entscheid (Auszählung und co) völlige Zeitverschwendung.