Ich habe noch einmal an die BefĂŒrworter der "Reform" geschrieben. Eine Aufstellung findet man hier:
https://saveyourinternet.eu/deSehr geehrte Damen und Herren!
Mein Name ist Marcus Hammerschmitt, ich bin Schriftsteller, Journalist und Fotograf in TĂŒbingen. Vor etwa einem Monat habe ich Ihnen schon einmal geschrieben.
Ich will noch einmal begrĂŒnden, warum ich bei den kommenden Europawahlen keine Partei wĂ€hlen werde, deren Abgeordnete im Europaparlament fĂŒr die zur Debatte stehende Richtlinie ĂŒber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt stimmen.
Artikel 11 stellt den Versuch zur Etablierung eines europaweiten Leistungsschutzrechts fĂŒr Presseverleger dar. Der analoge Versuch, in Deutschland ein solches Leistungsschutzrecht zu etablieren, ist jĂ€mmerlich gescheitert und hat die groĂen Player im Onlinemarkt nicht geschwĂ€cht, sondern gestĂ€rkt (Stichwort: Gratislizenz fĂŒr Google).
https://www.golem.de/âŠ/leistungsschutzrecht-so-viel-geld-wuâŠ
Artikel 12 ist der fĂŒr mich besonders negative Versuch, deutsche Rechtsprechung zur Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften (wie z.B. der VG Wort) ĂŒber die europĂ€ische Schiene zu umgehen. Die Umsetzung dieser MaĂgabe wird die ohnehin schon prekĂ€re Einkommenssituation vieler Urheber und Urheberinnen verschlechtern, im Widerspruch zu der Behauptung, sie sei an den Interessen der Urheber orientiert.
Artikel 13 erzwingt Uploadfilter und wird schon allein dadurch die gröĂten Player am Markt unfair bervorzugen, denn nur die können sich Uploadfilter ĂŒberhaupt leisten. Die Gefahr des Overblockings ist absolut real, wie ich Ihnen anhand eigener Erfahrungen mit den bereits existierenden Uploadfiltern bei Youtube geschildert habe. Die Behauptung, moderne, KI-basierte Uploadfilter könnten zwischen illegalen Uploads und völlig legaler Verwendung urheberrechtlich geschĂŒtzter Inhalte unterscheiden, entbehrt jeder Grundlage. Nach der Ansicht von Grundrechtsexperten ist es sehr wohl möglich, Uploadfilter zur Internet-Zensur zu missbrauchen.
Mit anderen Worten: So, wie sie jetzt ist, unterstĂŒtzt die Richtlinie ĂŒber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt diejenigen Firmen im Internet, die ohnehin schon die gröĂten Fische im Teich sind. Sie ist urheberfeindlich (wenn auch verwerterfreundlich), was ebenfalls hauptsĂ€chlich den gröĂten europĂ€ischen Zeitungs- und Buchverlagen zugute kĂ€me. Und sie ist brandgefĂ€hrlich fĂŒr die Demokratie.
Ich möchte Sie deswegen noch einmal auffordern, die zur Abstimmung stehende Richtlinie ĂŒber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abzulehnen.
Mit freundlichen GrĂŒĂen,
M. Hammerschmitt
http://marcus-hammerschmitt.dehttps://www.patreon.com/hammerschmitt