das muss man einfach mal teilen. ein richter setzt sich mit der präsentation der pks (polizeiliche kriminalstatstik) auseinander.
was ich bei fischer so erstaunlich finde ist, dass man solche betrachtungen recht selten von irgendwelchen offiziellen medien zu hören bekommt, von beteiligtem personal schon mal gar nicht. offenbar weiß die deutsche richterschaft aber ziemlich gut, was es mit solchen retourkutschen-delikten wie
widerstand gegen vollstreckungsbeamte und ähnlichem auf sich hat:
Das ist interessant. Die Straftaten "Widerstand" und "Tätlicher Angriff" (gegen Vollstreckungsbeamte) sind statistisch prekär, weil hier ausschließlich die Opfer (Polizisten und "Gleichgestellte") selbst darüber entscheiden, ob eine Handlung als "Tat" registriert wird. Bei der Feststellung von "Widerstand" und "Tätlichkeit" ist die Definitionsspanne in der Praxis mindestens so groß wie beim "gelbwürdigen" Foul in der dritten Liga: Wer sich bei der Festnahme am Treppengeländer festhält, leistet bei der einen Dienstgruppe "Widerstand" und bei der anderen nicht; und wer am Boden liegend strampelt und des Polizeihauptmeisters Unterschenkel trifft, begeht in der Regel einen "tätlichen Angriff". Natürlich gibt es auch schwere Fälle. Sie sind aber nicht häufig. In (zum Glück) nur in zehn von 33.000 Fällen wurde geschossen. Man darf Polizeibeamte selbstverständlich nicht pauschal des "Schwalben"-Machens verdächtigen. Aber ich habe schon ein paar Flugkünstler in Uniform getroffen. Und wenn die öffentliche Statistik über "Beleidigung" allein von denen geführt würde, die sich beleidigt fühlen, wäre auch da Vorsicht geboten.
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BundDeutscherKriminalbeamter Strafrecht: Neues aus der Unterwelt - SPIEGEL ONLINE - PanoramaDas Verbrechen täuscht einen Rückzug vor. Die Regierung täuscht ein Gesetz vor. Die Polizei ist tief besorgt. Ein Bericht über Komplexität.