Schlappe für Meta vor dem EuGH: Personalisierte Werbung kann sich weder auf Vertragserfüllung noch auf berechtigt. Interesse stützen.
"Insoweit stellt der Gerichtshof fest, dass die Erforderlichkeit, den mit dieser Person geschlossenen Vertrag zu erfüllen, die streitige Praxis nur dann rechtfertigt, wenn die Datenverarbeitung insofern objektiv unerlässlich ist, als der Hauptgegenstand des
Vertrags ohne sie nicht erfüllt werden könnte."
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-07/cp230113de.pdfVolltext:
https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-252/21