Das LG München schloss sich der vzbv-Auffassung an, dass die durch das Banner eingeholten Einwilligungen unwirksam sind: eine freiwillige, in informierter Weise & unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der Nutzer:innen sei nicht gegeben gewesen.
https://www.golem.de/news/tracking-gericht-verbietet-cookie-banner-von-focus-de-2301-170904.html