Ein zäher Honig und ein Sommerloch.
Da hat das
§ Oberlandesgericht Dresden § schnell noch vor den Gerichtsferien die Akte
Böhmermann vs.
Bienenhonig heraus geholt und den Antrag auf einstweilige Verfügung von Böhmermann letztinstanzlich zurückgewiesen.
Damit wird dem
"frechen Imker" Recht gegeben, wie er in einem
Podcast von @
Bohniger Wachmacher – meinem Kaffeegenusspodcast ohne Relevanz – genannt worden war.
Dass einstweiliger Rechtsschutz ein ebenso schmieriges juristische Mittel ist, wie Honig ein Brotaufstrich, nur nicht so süß, zeigt sich daran, dass das OLG letzte Instanz ist und eigentlich nicht in der Sache entschieden hat, sondern nur darüber, ob es die Sache Wert erachtet, dass es eine einstweilige Verfügung erlässt oder nicht.
Und ich finde, die Sache hätte gar nicht vor Gericht gehört, es sei denn als Werbegag und der hat hoffentlich nicht unsere #
ÖRR Beiträge gekostet.
Die @
tagesschau @
Bohniger Wachmacher #
Böhmermann #
Honig #
OLGDresden