Damit alle jetzt schon mal wissen wieso die AfD und ihre Gesinnungsgenossen sich demnächst über die "Merkel Justiz" aufregen, sollte es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen:
Demzufolge geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Alaa S. und Farhad A. das Opfer mit zwei Messern gleichzeitig von hinten und vorn erstachen.
An anderer Stelle der Anklageschrift heiße es jedoch, die beiden Beschuldigten hätten das Opfer mit "der gleichen Tatwaffe" getötet. Tatsächlich fanden die Ermittler der Anklageschrift zufolge nur ein einziges Messer mit Blutspuren des Opfers. Weitere belastende Indizien wie DNA-Spuren gegen Alaa S. gibt es demnach nicht. Zudem habe der Hauptbelastungszeuge in wesentlichen Punkten seine Aussage zugunsten von Alaa S. revidiert.
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