das ist ein punkt, der liegt voll auf der linie des erfinders der ausländermaut. dobrindt wird von allen experten erklärt, dass das, was er da machen will, illegal ist.
die Entscheidung des Berliner Gerichts liege "ganz auf der Linie der herrschenden Meinung im Migrationsrecht und der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs"
und er macht es trotzdem. genauso wie mit der ausländermaut wird er das jetzt jahrelang herauszögern. er wird gegen alle urteile an dieser illegalen praxis festhalten.
und ist eine entschiedung in einem eilverfahren vor einem verwaltungsgericht irgendwie weniger wert, als wenn das gericht sich dafür die üblichen 3 bis 5 jahre zeit ließe? es klingt ja so, als sei das ja eigentlich keine richtige entscheidung, die das verwaltungsgericht da getroffen hat. quasi ein "das gildet ja nich". es gildet erst, wenn ein weiteres verfahren danach gemacht wird?
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