das verblüfft mich als nicht-jurist dann doch sehr. man darf mich heimlich in meiner wohung filmen, ohne dass damit eine straftat begangen wird. denn strafbar wird so was erst, wenn der inhalt des films interessant wird. alltagshandlungen sind offenbar zu langweilig für strafbarkeit.
Der Angeklagte habe zwar unbefugt Bildaufnahmen von einer anderen Person in deren Wohnung erstellt, führt das OLG aus. Strafbarkeit sei anhand der in Augenschein genommenen Bilder aber nicht festzustellen.
ich darf also die richter ungestraft zuhause heimlich filmen. und man darf das wohl auch bei mir. und ob das legal ist, hängt vom inhalt der aufzeichnungen ab.
Dafür müssten insbesondere "die Bereiche Krankheit, Tod und Sexualität" berührt werden. Entsprechend strafbewehrte Aufnahmen umfassten grundsätzlich "die innere Gedanken- und Gefühlswelt mit ihren äußeren Erscheinungsformen wie vertraulichen Briefen und Tagebuchaufzeichnungen" sowie Angelegenheiten, "für die ihrer Natur nach Anspruch auf Geheimhaltung besteht" wie etwa Gesundheitszustand, Einzelheiten über das Sexualleben sowie Nacktaufnahmen.
wenn ich ostentativ, verweifelnd gestikulierend durch die wohnung laufe, könnte das meine gedanken- und gefühlswelt vielleicht ausreichend darstellen, damit aufzeichnungen illegal werden? sollte es vielleicht helfen, ständig nackt in der wohnung herumzulaufen, damit das gericht zufriedengestellt wird?
Auch bestimmte Tatsachen aus dem Familienleben seien dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzurechnen. Dies gelte nicht bei Abbildungen "neutraler" Handlungen wie Arbeiten, Kochen, Lesen, Fernsehen, Essen oder Schlafen in der Wohnung – wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen.
bei allem anderen ist es offenbar völlig legal, die privatsphäre anderer zu verletzen.
versucht das gericht da irgendwelche grundsatzurteile zu erzeugen, die staatliche schnüffelei weniger illegitim machen? und würden die richter auch so urteilen, wenn die aufnahmen nicht von irgendwem stammten sondern direkt sie darstellten, ihre töchter, eltern, söhne oder ehepartner?
ich würde ein bier drauf verwetten, dass die richter in solch einem fall anders entschieden hätten.
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