@LThiry Es gibt im Prozessrecht immer wieder die Konstellation, dass vorläufig in einem Eilverfahren - insoweit aber durchaus am Ende unanfechtbar - entschieden wird, die Sache aber nochmals in einer normalen Klage aufgegriffen werden kann. Im Eilverfahren reichen Glaubhaftmachung (statt Vollbeweis), Wahrscheinlichkeit (statt Sicherheit) und oft eine Folgenabwägung (was ist schlimmer, vorläufig zusprechen und in der Hauptsache ablehnen - oder umgekehrt). Insofern macht das Nebeneinander Sinn.
Konkret ist der Beschluss im Eilverfahren unanfechtbar. Ob ein Hauptsacheverfahren noch Sinn macht und für welche Seite, kann ich aus der Ferne nicht bewerten. Dazu bin ich zu wenig firm in der Verwaltungsgerichtsordnung und haben den VG-Beschluss auch noch nicht im Volltext veröffentlicht finden können.
Für mich ist an dem Vorgang aber vor allem wichtig zu zeigen, dass hier der Rechtsstaat gezielt untergraben wird. Und das hängt nicht davon ab, ob noch eine Hauptsacheklage kommt / kommen kann.