vor 9 Monaten
Mein Titelbild: "Trocknende Hemden" von Gustave Caillebotte, ca. 1892
Darstellung von weißen, frisch gewaschenen Hemden auf einer zwischen Bäumen, die entlang einem Tretweg am Flussufer gespannt ist. Am Flussufer hat ein Schiff angelegt, dessen Kajütenfenster verschlossen sind.

© Rheinisches Bildarchiv Köln
Gustave Caillebotte, "Die trocknenden Hemden" zu sehen im Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
Darstellung von weißen, frisch gewaschenen Hemden auf einer zwischen Bäumen, die entlang einem Tretweg am Flussufer gespannt ist. Am Flussufer hat ein Schiff angelegt, dessen Kajütenfenster verschlossen sind.

© Rheinisches Bildarchiv Köln
Gustave Caillebotte, "Die trocknenden Hemden" zu sehen im Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
Ein zäher Honig und ein Sommerloch.
Da hat das § Oberlandesgericht Dresden § schnell noch vor den Gerichtsferien die Akte Böhmermann vs. Bienenhonig heraus geholt und den Antrag auf einstweilige Verfügung von Böhmermann letztinstanzlich zurückgewiesen.
Damit wird dem "frechen Imker" Recht gegeben, wie er in einem Podcast von @Bohniger Wachmacher – meinem Kaffeegenusspodcast ohne Relevanz – genannt worden war.
Dass einstweiliger Rechtsschutz ein ebenso schmieriges juristische Mittel ist, wie Honig ein Brotaufstrich, nur nicht so süß, zeigt sich daran, dass das OLG letzte Instanz ist und eigentlich nicht in der Sache entschieden hat, sondern nur darüber, ob es die Sache Wert erachtet, dass es eine einstweilige Verfügung erlässt oder nicht.
Und ich finde, die Sache hätte gar nicht vor Gericht gehört, es sei denn als Werbegag und der hat hoffentlich nicht unsere #ÖRR Beiträge gekostet.
Die @tagesschau
@Bohniger Wachmacher
#Böhmermann #Honig #OLGDresden
Da hat das § Oberlandesgericht Dresden § schnell noch vor den Gerichtsferien die Akte Böhmermann vs. Bienenhonig heraus geholt und den Antrag auf einstweilige Verfügung von Böhmermann letztinstanzlich zurückgewiesen.
Damit wird dem "frechen Imker" Recht gegeben, wie er in einem Podcast von @Bohniger Wachmacher – meinem Kaffeegenusspodcast ohne Relevanz – genannt worden war.
Dass einstweiliger Rechtsschutz ein ebenso schmieriges juristische Mittel ist, wie Honig ein Brotaufstrich, nur nicht so süß, zeigt sich daran, dass das OLG letzte Instanz ist und eigentlich nicht in der Sache entschieden hat, sondern nur darüber, ob es die Sache Wert erachtet, dass es eine einstweilige Verfügung erlässt oder nicht.
Und ich finde, die Sache hätte gar nicht vor Gericht gehört, es sei denn als Werbegag und der hat hoffentlich nicht unsere #ÖRR Beiträge gekostet.
Die @tagesschau
@Bohniger Wachmacher
#Böhmermann #Honig #OLGDresden