Breyer verweist auf Studien des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlamentes und des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht, wonach Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu höheren Aufklärungsquoten führen. Der CDU-Europaparlamentarier Axel Voss hält dagegen: "Unter Rückmeldung der Ermittler aus Deutschland wird mir gesagt: Das ist notwendig, sie brauchen diese Daten. Deshalb glaube ich, ist es wichtig, nochmals tätig zu werden."