[l] Sieht gerade so aus, als bekäme die Linke doch Fraktionsstatus im Bundestag. Sie sind zwar unter 5%, aber ziehen über ein paar Direktmandate ein.
Im Bundestag sein heißt aber erstmal nicht, dass man Fraktionsstatus hat. Dafür muss man über 5% der Sitze haben.
Ohne Fraktionsstatus wären die Linken erstmal nur eine Gruppe gewesen, was u.a. heißt, dass sie weniger (kein?) Geld für die Bezahlung ihrer Mitarbeiter bekommen hätten, und keine Große Anfrage stellen könnten.
Allerdings gibt es da im Kleingedruckten des Wahlrechts
die Grundmandatsklausel:
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien werden auch Parteien berücksichtigt, die nicht die 5-%-Hürde (Sperrklausel) überwunden haben, aber in mindestens drei Wahlkreisen (bei der Bundestagswahl 1953 genügte noch ein Wahlkreis) einen Sitz errungen haben.
Genau diese drei Sitze haben die Linken zusammen. Und mit denen kriegen sie jetzt
39 Sitze im Bundestag.
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fefebot