Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Busgeldverfahren gegen Twitter
Twitter unterliegt dem NetzDG und muss deshalb Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nachgehen. Das tut das Unternehmen anscheinend nicht ausreichend.
https://www.heise.de/news/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Busgeldverfahren-gegen-Twitter-8526817.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege#Netzwerkdurchsetzungsgesetz #SocialMedia #Twitter #news