Kinder haften für ihre Eltern. Klingt absurd, ist aber wohl tatsächlich geltendes Recht im Sozialbereich:
Mehr als 570.000 Minderjährige haben derzeit Schulden beim Staat – für die sie meist gar nichts können.
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Schulden beim Staat entstehen etwa zum Beispiel dann, wenn Eltern eine neue Arbeitsstelle zu spät anzeigen und dann zu hohe Sozialleistungen beziehen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld. Schuldenträgerinnen und -träger sind bei kinderbezogenen Leistungen allerdings nicht die Eltern, sondern die Kinder – geltend gemacht werden die Forderungen dann bei deren Volljährigkeit.
Was soll man dazu noch sagen?
ZEIT CampusOb fehlerhafte oder versäumte Angaben der Eltern bei Sozialbehörden: Entstehen dadurch Schulden auch bei den Leistungen für die Kinder, haften diese, sobald sie 18 sind.