§219a verbietet es Ärzten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wenn sie sie selbst anbieten. ZEIT ONLINE darf berichten und erklärt deshalb erneut den Eingriff.
“In dieser Woche wollen Union und SPD versuchen, einen Kompromiss in der Debatte um den Paragrafen #219a zu finden. Für die Gegner sieht "Werbung" für Abtreibung nämlich so aus. https://t.co/lEzE2IAvPt”