Offener Brief zu Ermittlungen gegen CORRECTIV-Chefredakteur. Jetzt unterzeichnen!
Es kann doch nicht gewollt sein, dass diese Berufsgruppen einen Freifahrtschein für Straftaten bekommen, wenn sie diese im Rahmen ihrer Tätigkeiten begehen. Es kann höchstens so sein, dass ihre (grundsätzlich nach dem Gesetz) rechtswidrige Tat unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt wird… und damit nicht zu einer Sanktionierung führt.
BTW: Schaut man sich die Entwürfe für das GeschGehG an (sowohl den Referentenentwurf, als auch den Entwurf der Regierung), dann stellt man fest, das diesbezüglich da schon ganz gute Ansätze drin sind. In §4 des RefE und in §5 des RegE sind genau die Rechtfertigungsgründe aufgeführt, die das Handeln der Beteiligten im Cumex-Fall straffrei machen würden.
Tatsächlich ständen Whistleblower unter Druck, ihre Motivation beim Leaken zu beweisen. Zudem erstreckt sich der Schutz von Whistleblowern nach dem Willen des Justizministeriums nur auf die Aufdeckung von „rechtswidrigen Handlungen“, nicht jedoch auf die Offenlegung von regelwidrigem Verhalten, wie es die EU-Richtlinie vorsieht. Macht ein Whistleblower also etwa auf illegitimes Verhalten aufmerksam, das sich letztlich aber nicht als illegal herausstellt, wäre die Person nach Ansicht des Ministeriums nicht zu schützen.
"Dass und was der BND macht, ist doch eine ganz andere Geschichte und gründet sich doch nicht auf die allgemeinen Gesetze zur Strafverfolgung."
Auch die Ausführungen über die Unterscheidung von „rechtswidrigen Handlungen“ und „rechtswidrigem Verhalten“ sind hanebüchen.
Was den „Sachsensumpf“ anbelangt… das ist doch aber gar nicht Thema der Ausgangsposts. Deshalb bleibe ich dabei, dass das eine andere Baustelle ist.
Aber das ändert nichts an der Kernaussage… nämlich dass man auch geschützt ist (so funktioniert unser Strafrecht), wenn man durch Irrtum eine nicht strafbare Handlung offenlegt.
Handelt es sich um einen objektiv nicht strafbaren Tatbestand, dann kann(!) das unterbleiben, muss aber entsprechend dokumentiert werden.
Mit dem Wunsch nach einem Gesetz zur Verwertung „illegal“ erlangter Beweismittel wäre ich ganz vorsichtig… das kann so ausarten, wie in den USA… und die Verhältnisse wird sich kam jemand (außer vielleicht eingefleischte Straftäter) wünschen.
Und auf einmal musst DU beweisen das du im besten Wissen und Gewissen gehandelt hast und nicht wusstest das es nur regelwidrig aber nicht rechtswidrig ist.
Aber in diesem Fall nimmt der Staatsanwalt Ermittlungen auf obwohl er, bei entsprechender Gesetzeslage, sehen müsste das das nicht Notwendig ist. Im besten Fall ist das nur Verschwendung von Zeit und Steuergeld,…
Einfach nur sagen, „Der ist Journalist, der darf das. Da gucken wir gar nicht weiter hin“, kann doch auch nicht die Lösung sein, zumal „Journalist“ nicht einmal eine geschützte Berufsbezeichnung ist.
Die Hamburger Ermittler stützen sich auf ein Gesuch der Schweizer Behörden, die aufgrund einer Anzeige der Schweizer Bank Sarasin tätig wurden. Eine der Banken, die tief in den Skandal um die gestohlenen Steuergelder verstrickt ist. Oliver Schröm soll einen Mitarbeiter dazu angestiftet haben, die Cum-Ex-Geschäfte der Schweizer Bank öffentlich zu machen. Das stelle eine Verletzung des Bankgeheimnisses dar.
Soll jetzt das Video als Beweismittel unzulässig sein… so gewertet werden, als gäbe es das gar nicht? Hey, dann hätte ja nicht mal ermittelt werden dürfen… denn wenn das Video nicht existiert, dann weiß auch niemand vom Zerstückeln Deiner Frau.
Aber die Straftat wird durch den Irrtum nicht ungeschehen.
Davon unabhängig… wird den Ermittlungsbehörden eine (vermeintliche oder tatsächliche) Straftat angezeigt, dann wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Die benutzen also dieses Ersuchen dazu um Ermittlungen loszutreten. Keine Anzeige, kein eigener innerer oder gar herehr Anspruch nein einfach nur das Ersuchen der Schweizer mal zu prüfen ob an ihrem Verdacht gegen die beiden Bankangestellten was dran ist.
Hmm du kennst den Spruch: "Wo kein Kläger da auch kein Richter"? Das ist nicht einfach nur ein Spruch sondern gelebtes Recht in Deutschland. Ausnahme: Offizialdelikte.
Dafür, daß dies "sehr flexibel gahandhabt wird", um es sehr vorsaichtig zu fomulieren, gibt es eine Menge Beispiele. Ganz spontan fallen mir dazu z.B. die Mißbrauchsfälle durch Beschäftigte der Kirchen ein.
unterdrückt werden solche Anzeigen nicht.
nur in irgend ner Schublade verstauben lassen?